Allgemeinen Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Fotostudio caroKaa erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Diapositive, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, elektronische Daten)

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken z.B. für gewerbliche Zwecke, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. des § 60 UrhG. hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
  7. Die Negative und digitale Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative und der digitalen Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und zusätzlicher Honorierung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; (Reisekosten, Spesen, Requisiten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Negative und digitale Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative und digitale Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrages zu vernichten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Bildbearbeitung

Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit „M“ an sichtbarer Stelle zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

IX. Nutzung und Verbreitung

  1. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Daten oder Dateien zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

X. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz von caroKaa Fotografie.